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Abschluss: Staatliche Anerkennung als AltenpflegerIn (nach Bundesrecht)
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Ziel der Ausbildung als Altenpfleger/in: Selbständige Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen in Heimen, ambulanten Diensten und weiteren einschlägigen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.
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Erstausbildung und Umschulung zum / zur Altenpfleger/in
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Voraussetzungen zur Aufnahme in der Berufsfachschule zur Ausbildung für Altenpflege: Abschluss 10. Jahrgangsstufe einer allgemein bildenden Schule oder Abschluss 9. Jahrgangsstufe und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. einjährige Pflegehelferausbildung.
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Dauer und Struktur:
3 Jahre, 2100 Stunden Theorie, 2500 Stunden Praxis, Unterrichtsblöcke und kontinuierliche Schultage.
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Ausbildungsvergütung durch den Betrieb.
Förderung als Umschulung möglich.
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Beginn: Februar und September
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Kontakt und weitere Informationen
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Berufsbegleitend für Angestellte in der Tätigkeit von AltenpflegerInnen
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Voraussetzungen zur Aufnahme in der Berufsfachschule zur Ausbildung für Altenpflege: Abschluss 10. Jahrgangsstufe einer allgemein bildenden Schule oder Abschluss 9. Jahrgangsstufe und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bzw. einjährige Pflegehelferausbildung.
Bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tätigkeit als AltenpflegerIn von mindestens einem Jahr in einer staatlich anerkannten Einrichtung.
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Dauer und Struktur:
4 Jahre, 12 Stunden Unterricht pro Woche an zwei Nachmittagen oder an einem Vor- und einem Nachmittag und zwei Blockseminare pro Jahr.
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Förderung durch die Arbeitsagentur möglich
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Beginn: Mai und November
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Kontakt und weitere Informationen
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