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Berufsbegleitend für ErzieherInnen, auf Antrag auch für andere Berufe, z.B. HeilerziehungspflegerInnen
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Abschluss: Staatliche Anerkennung als Heilpädagoge / Heilpädagogin.
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Ausbildungsziel: Befähigung zur heilpädagogischen Förderung entwicklungs- und verhaltensauffälliger sowie behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen.
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Voraussetzungen: Staatliche Anerkennung als ErzieherIn, bzw. andere auf Antrag genehmigte Abschlüsse (s.o.), mindestens zweijährige Tätigkeit in einer anerkannten sozial- oder sonderpädgogischen Einrichtung nach der staatl. Anerkennung, Nachweis über ein bestehendes entsprechendes Arbeitsverhältnis.
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Dauer und Struktur: 2 Jahre: 4 Semester theoretische Ausbildung, 16 Stunden Unterricht pro Woche am Freitag und Samstag.
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Beginn: Mai und November.
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Kontakt und weitere Informationen
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Vollzeitstudium für ErzieherInnen, auf Antrag auch für andere Berufe, z.B. HeilerziehungspflegerInnen
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Abschluss: Staatliche Anerkennung als Heilpädagoge / Heilpädagogin
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Ausbildungsziel: Befähigung zur heilpädagogischen Förderung entwicklungs- und verhaltensauffälliger sowie behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen
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Voraussetzungen: Staatliche Anerkennung als ErzieherIn bzw. andere auf Antrag genehmigte Abschlüsse (s.o.),
mindestens zweijährige Tätigkeit in einer anerkannten sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung nach der staatlichen Anerkennung
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Dauer und Struktur: 1,5 Jahre; 3 Semester theoretische Ausbildung; 32 Stunden Unterricht pro Woche von Montag bis Freitag;
10-wöchiges Praktikum im 2. Semester.
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Beginn: Mai und November.
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Kontakt und weitere Informationen
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