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Für mehrfach beeinträchtigte chronisch alkoholkranke Menschen
Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung verfügen oft über ein großes Maß an Behandlungserfahrung; aber nicht alle finden eine Strategie zum Umgang mit ihrer Abhängigkeit. Unser niedrigschwelliges Begleitangebot erreicht betroffene Menschen in ihrem gewohnten Lebensumfeld (in ihrer eigenen Wohnung) und bietet ihnen Unterstützung in alltagspraktischen Angelegenheiten. Dazu gehören der Umgang mit Behörden, Hilfe bei der Schuldenregulierung, Sicherung der Wohnung und des Lebensunterhalts, Freizeitgestaltung, medizinische Fürsorge und suchtspezifischer Behandlung. Die Förderung vorhandener Ressourcen und das Training entsprechender Fähigkeiten sollen die Führung eines weitestgehend eigenverantwortlichen Lebens ermöglichen.

Die Mitarbeiter des Projektes stehen nach telefonischer Vereinbarung gern für Informationsgespräche zur Verfügung. Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Rehabilitationsplanung nach § 75 SGB XII. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Sozialamt.

„Betreutes Einzelwohnen“ ist eine Maßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII.

Ziele
Verbesserung der aktuellen Lebenssituation
Soziale Integration
Individuelle Rückfallprophylaxe
eigenständige Lebensführung
Hilfe zur Selbsthilfe

Arbeitsschwerpunkte
Beratung
Begleitung
Betreuung
Krisenintervention
Freizeit- und Gruppenangebote

Methoden
Aufsuchende Sozialarbeit
Personenbezogene Hilfeplanung
Einzelfallbezogene Intensivbetreuung
Einzel- und Gruppengespräche

Voraussetzungen für das Betreute Einzelwohnen
Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung (Alkohol)
Störungen im psychischen, sozialen und somatischen Bereich
eingeschränkte Selbsthilfefähigkeit

Aufnahmeverfahren
Informations-/Aufnahmegespräch bei einem persönlichen Hausbesuch oder einer Vorstellung in der Einrichtung oder im Krankenhaus
Antragsstellung beim zuständigen Sozialamt
Erstellung des individuellen Hilfeplanes
Abschluss einer Betreuungsvereinbarung

Die Antragstellung kann von den Mitarbeitern/innen des BEW begleitet werden. Die Betroffenen können ihre Interessen in der Belegungskommission persönlich vertreten. Dieses kann nach Absprache aber auch durch die Mitarbeiter/innen des BEW oder andere Bezugsbetreuer/innen übernommen werden.

Das Team
besteht aus 5 Sozialarbeiter/-pädagogInnen (davon 2 SuchttherapeutInnen) und 1 Verwaltungskraft (Teilzeit).


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