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Arbeitsgrundlage

Das Projekt Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin besteht seit 1993. Seitdem ist es die landesweite Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendpolitik sowie -beteiligung im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und wird durch diese gefördert.

Die Drehscheibe agiert im Sinne des  § 8 SGB VIII und § 5 AG KJHG Berlin. Sie koordiniert und implementiert in Abstimmung mit den Bezirken und dem Land Berlin die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Gesellschafts- und Politikfeldern mit öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Laut Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde, ist Kinder- und Jugendpolitik zum einen Politik für Kinder und Jugendliche, zum anderen mit jungen Menschen und durch sie.

Er fordert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen. Sie sollen nicht nur als handelnde Subjekte wahrgenommen, sondern auch als Expert/innen für ihre eigenen Belange anerkannt werden.

In diesem Sinne setzt sich die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin für eine Politik mit, für und durch Kinder/n und Jugendliche/n ein.


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