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Projektbeispiel: Stargarder Straße 52

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Vorgeschichte
Das Grundstück Stargarder Straße 52 befindet sich in Berlin-Prenzlauer Berg im Sanierungsgebiet Helmholtzplatz. Bis 1999 war es im Eigentum der Oberfinanzdirektion. Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude stehen leer.

Der Förderantrag im Programm „Wohnungspoloitische Selbsthilfeprojekte“ für das Vorhaben wurde 1999 gestellt. Der Abschluß eines Vorvertrages scheiterte zu-nächst an der Städtebaulichen Stellungnahme. Das geplante betreute Wohnprojekt für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen wurde darin abgelehnt. Nach einem umfangreichen Abstim-mungsprozeß mit dem Bezirk und einer Überarbeitung des Nutzungskonzeptes lag Ende 2000 eine positive Stellungnahme vor. Die Zielgruppe des Projektes in der Stargarder Straße 52 war nun differenziert und sollte zu einem Teil in der Klientel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG und zum anderen in Familien mit Pflegekindern bestehen.

Zum Projekttäger
Die gemeinnützige Soziale Nachbarschaft SONA gGmbH ist ein anerkannter Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit. Er betreibt bereits erfolgreich mehrere betreute Wohnprojekte und benötigt aufgrund des regen Zulaufes noch weiteren Wohnraum.

Nachdem der gemeinnützige Träger erfolglos versucht hat das Grundstück bankfinanziert zu erwerben, haben die 2 Gesellschafter der gGmbH, Herr Bogisch und Herr Penk eine GbR gegründet. Deren Ziel war es, das Grundstück als GbR zu erwerben und dann langfristig an die gGmbH zu verpachten, um das geplante Projekt zu realisieren. Dies schloß die Verpflichtung der Eigentümer GbR zur Übernahme aller Verpflichtungen aus dem Fördervertrag der SONA ein. Die GbR hat das Grundstück 1999 erworben und sofort an SONA gGmbH verpachtet.

Zum Gebäude
Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäudeteile bestehen aus einem Quergebäude und einem linken Seitenflügel. Eine Vorderhausbebauung existiert nicht mehr (vermutlich durch Kriegseinwirkung zerstört). Die Gebäudeteile stehen seit mehreren Jahren leer und sind im Innenbe-reich verwahrlost sowie durch Vandalismus geschädigt. Der letzte Nutzer (ein Baubetrieb) hatte mit der Sanie-rung begonnen, sodaß die Fassade und das Dach weitestgehend schadensfrei sind.

Zur Finanzierung
Die Finanzierung des Vorhabens setzt sich im Programm „Wohnungspolitische Selbsthilfeprojekte“ zu maximal 42,5 % aus einem Baukostenzuschuß, zu 42,5% aus einem Bankdarlehen und zu mindestens 15 % aus Eigenleistungen zusammen. Die Eigenleistungen will die SONA gGmbH überwiegend durch die Kooperation mit Beschäftigungs- und Ausbildungsträgern, aber auch durch die Einbeziehung des eigenen betreuten Klientels erbringen.

Zum Sachstand
Die langfristige Verfügung über das Grundstück (per Pachtvertrag mit der Eigentümer-GbR) lag bereits im Mai 1999 vor, um die Voraussetzung für die Förderung als Selbsthilfeprojekt zu erfüllen.

Aufgrund der Haushaltssperre konnte Ende 2000 kein Vorvertrag mehr geschlossen werden, sodaß der Antragsteller trotz aller Vorleistungen und Bemühungen ohne jegliche Sicherheit hinsichtlich einer Förderung und deren Konditionen war. In 2001 kam ein Vorvertrag zustande und das SPI erhielt den Auftrag, einen Fördervertrag vorzubereiten. Dieser wurde erstellt und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie der IBB geprüft. Um die Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel zu erfüllen, benötigt der Verein eine Finanzierungszusage für das anteilige Bankdarlehen. Bis Ende 2001 hat die SONA gGmbH erfolglos versucht, ein finanzierendes Kreditinstitut zu finden.

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