Inhalt | Suche | Impressum | Datenschutz
GB Stadtentwicklung, Ausnahme & Regel | Sonderprojekte | Projektbeispiele
Die Stiftung
Aktuell
Fachschulen & Qualifizierung
Stadtentwicklung
Soziale Räume & Projekte
Strategien sozialer Integration
Niederlassung Brandenburg
Adressen und Personen
eMail
Newsletter
Publikationen
Archiv (Download)
Stellenangebote
zurück zur Startseite

Projektbeispiel: Bezirk Bezirk Mitte Brunnenstraße 33 (Synagoge)

<< Projektübersicht

Projektstand

Grundstück und Gebäude
Das Grundstück Brunnenstr. 33 liegt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt an der Ecke Anklamer Straße und stößt mit seiner Rückseite an das Grundstück der Weiberwirtschaft e.G. Es ist bebaut mit einem dreigeschossigen Vorderhaus (Baujahr 1853) und auf der rechten Seite mit einem viergeschossigen Seitenflügel mit zwei Aufgängen, der bis zur Straßenfront reicht (Baujahr 1863 - 1876). Auf der linken Seite des Hofes befindet sich das Gebäude einer Synagoge (Baujahr 1910), welches unter Denkmalschutz steht. Das Grundstück hat eine Größe von 1.215 qm, befindet sich jeweils zur Hälfte im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH und einer privaten Eigentümerin. Im November 2000 wurde von der WBM ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Im Januar 2001 ermittelte der Gutachter einen Verkehrswert von 1.215.000,- DM.

Planung
Die Sanierungsziele für dieses Grundstück befinden sich im Moment in der Diskussion zwischen dem Koordinierungsbüro als Sanierungsbeauftragter, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Mitte. Es ist vorgesehen, das Gebäude der Synagoge in den Originalzustand zu versetzen und es einer sozialkulturellen Nutzung zuzuführen. Für die Nutzung gibt es nach Auskunft der WBM und des Koordinierungsbüros zahlreiche, vorwiegend jüdische Interessenten. Es scheint eine kostendeckende Nutzung des Synagogenhauses möglich zu sein.

Die nicht in das Vorderhaus ragenden Teile des Seitenflügels sollen um wahrscheinlich zwei Etagen rückgebaut werden, um die städtebauliche Wirkung für die Nachbarhäuser erträglicher zu gestalten.

Diese, oder sehr ähnliche Vorstellungen sollen in der BVV beraten und beschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird momentan der Verkehrswert neu ermittelt.

Nach Auskunft des Koordinierungsbüros stehen für die auf dem Grundstück vorzunehmenden baulichen Maßnahmen grundsätzlich Mittel aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung.

<< Projektübersicht