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Die zukünftige Ausrichtung des treuhänderischen Sanierungsträgers
Aktuelle Situation
Der Treuhänder ist seit nunmehr 20 Jahren in den Feldern der sozialen Stadterneuerung tätig.
Die Erfahrungen und Qualitäten des Treuhänders aus der objektbezogenen Sanierung qualifizierten und qualifizieren den Geschäftsbereich für eine erfolgreiche Teilhabe an Verfahren im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung in den Großsiedlungen und später als Weiterentwicklung im Rahmen des Quartiersmanagements in den Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Die eigenen Handlungsansätze wurden erweitert und entsprechende Instrumente entwickelt. Der Treuhänder als Kern des Geschäftsbereiches wirkt in alle Handlungsfelder hinein. Die in den integrierten Stadtteilverfahren gewonnenen Erfahrungen müssen jetzt stärker in die weitere Entwicklung des Treuhänders einfließen.
Ausblick
Die derzeitige Situation und das kommende Jahr sind bereits deutlich von der Haushaltslage des Landes Berlin und seiner Bezirke geprägt. Die Notwendigkeit Geld zu sparen, wird die Handlungsräume nochmals weiter einengen. Vor diesem Hintergrund sinnvoll zu agieren und die Aufgaben der sozialen Stadterneuerung/-entwicklung in ihrer Bedeutung auch in Zukunft zu erfüllen, erfordert das zunehmende flexiblere Umgehen mit den noch gegebenen Fördermöglichkeiten und das offensive Akquirieren anderer Ressourcen.
Vier zentrale Themen sind für den Treuhänder zu nennen:
Bauen ohne öffentliche bzw. mit reduzierter Förderung
Der zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Stiftung SPI bestehende Treuhandvertrag sieht insbesondere die Durchführung von Maßnahmen und Projekten "für sozial schwächere und bedürftige Gruppen", die Hilfe zur Selbsthilfe für Projekte der Jugend- und Sozialhilfe, die Schaffung und Sicherung von Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten vor.
Neben dem Quartiersmanagement und den damit verbundenen Förderprogrammen existiert seit Jahren mit dem Programm der Wohnungspolitischen Selbsthilfe ein Instrument dazu. Hier werden - neben der Förderung von Wohnprojekten - Projekte der sozialen und kulturellen Infrastruktur gefördert.
Dieses Programm hat in den letzten Jahren eine wesentliche Wandlung erfahren. Die ursprüngliche Intention der Förderung von Gruppen, die das gemeinschaftliche Wohnen zum Ziel haben, ist hinter die Förderung von Projekten von gemeinnützigen freien Trägern der Sozial- und Jugendhilfe und kultureller Projekte zurückgetreten. Diese Entwicklung ist insofern positiv, da diese Projekte mit ihren Standorten vornehmlich in sozial belasteten Gebieten dazu beitragen, stabilisierend auf die Stadtteile zu wirken. Sie verbreiten die Idee der Selbsthilfe und Eigeninitiative. Sie binden die Menschen an Ihre Wohnungen und Häuser. Darüber hinaus werden durch sie die baulichen Mittel mit Mitteln der Landes- und Bundesprogramme im Rahmen von Beschäftigung und Qualifizierung zusammengeführt und erhebliche Synergieeffekte erzielt.
Wesentliches Element der Förderung ist die langfristige Sicherung der sozialen und / oder kulturellen Nutzung auf der Grundlage tragbarer Mieten und Pachten. Marktübliche Mieten können von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe sowie von Kulturprojekten auch in Zeiten erhöhten Wohnungsleerstands in der Regel nicht finanziert werden.
Die städtebauliche Entwicklung Berlins zur Hauptstadt lässt diesen Projekten ohne eine öffentliche Förderung kaum eine Chance auf Realisierung. Der Bedarf an für die Umsetzung der Projektziele geeigneten Räumen kann weder innerhalb noch außerhalb der Sanierungsgebiete, angemessen befriedigt werden.
Die sich abzeichnende Reduzierung bzw. vollständige die Einstellung von einzelnen Förderprogrammen gefährdet die Fortführung der oben beschriebenen Wege. Eine weitere Verschlechterung von Förderkonditionen macht einen Großteil der Projekte, die dem Erhalt und dem Ausbau der sozialen Infrastruktur und der Stabilisierung der belasteten Stadtteile dienen, unrealisierbar.
Aufgabe des Treuhänders wird es daher in zunehmenden Maße sein, kreative Lösungen für "unlösbare Probleme" zu entwickeln. Dabei sind die Potenziale der Gruppen, Projekte und Träger ein entscheidender Faktor.
Die weitere, verstärkte Aktivierung und Nutzung dieser Potenziale und Verknüpfung mit den noch gegebenen Fördermöglichkeiten und Finanzierungen, auch aus anderen Quellen, ist nur durch die Gewährleistung einer qualifizierten, professionellen Projektentwicklung und beratung zu erreichen. Dies gilt in Zukunft vermehrt für die Organisation und Durchführung der Erhaltung von Gebäuden, durch bereits engagierte Projektträger.
Die Veränderung der Richtlinien, speziell der Wohnungspolitischen Selbsthilfe scheint aufgrund der Mittelknappheit geboten. Die bestehenden Standards müssen überprüft und da wo sinnvoll und möglich reduziert werden, um Sanierungen auf einem geringeren Niveau, mit reduzierten Standards zu ermöglichen. Ebenso sollten Teilsanierungen, wie Dachreparatur oder Investitionen in die technische Infrastruktur der Gebäude, förderfähig werden. Oberstes Ziel beim Mitteleinsatz ist das Ermöglichen bzw. Weiterführen der Nutzungen bei gleichzeitiger Sicherung des Gebäudebestandes. Dies stellt ein Wiederanknüpfen an die Ursprünge der Selbsthilfebewegung dar und zeigt einen Weg auf, auch mit reduzierten Finanzmitteln wichtige Ziele der Stadterneuerung zu erreichen.
Bauen ohne öffentliche Förderung im Bereich der sozialen Infrastruktur ist nur bedingt möglich, die Grenzen sind bekannt, in Teilen bereits erreicht. Viele Sonder- und spezielle Wohnprojekte scheitern jetzt schon an der Höhe der zu erbringenden Eigenanteile. Hier ist in jedem Fall eine angemessen flexible öffentliche Förderung in entsprechender Höhe aufrechtzuerhalten.
Im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung halten wir es daher für sinnvoll und wichtig, das Programm der Wohnungspolitischen Selbsthilfe in der beschriebenen Form qualitativ weiter zu entwickeln und haushaltsmäßig in den Größenordnungen der letzten Jahre abzusichern.
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