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U18

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U18-Wahlen werden neun Tage vor einem offiziellen und mindestens bundesweiten Wahltermin abgehalten. U18 unterstützt junge Menschen darin, Politik zu verstehen, Unterschiede in den Partei- und Wahlprogrammen zu erkennen und Versprechen von Politike:rinnen zu hinterfragen. Kinder und Jugendliche können ihre eigenen Interessen erkennen und formulieren, selbst Antworten auf politische Fragen finden – und aktiv ihre eigene Lebenswelt mitgestalten.

Wie habt ihr das gemacht?
Zu den Praxisbeispielen im Land Brandenburg auf u18brandenburg.de

Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt

Stiftung SPI
Landeskoordinierungsstelle/U16-Kontaktbüro Brandenburg

Berliner Str. 54
03046 Cottbus
Ansprechperson: Ilse Wächter

Telefon: 0355/49394860 bzw. 01782881049
Fax:
E-Mail: u16-brandenburg( at )stiftung-spi.de

Verkehrsverbindung
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

Fahrinfo unter www.vbb.de

Weit im Vorfeld einer U18-Wahl starten Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Gruppen mit der Planung. Sie planen ein Wahllokal und Aktivitäten zur politischen Bildung.

Neun Tage vor einer offiziellen Wahl (immer ein Freitag) sind die U18-Wahllokale für alle jungen Wähler:innen geöffnet: Mit Wahlurne, Wahlkabine, Stiften und Stimmzetteln - überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind.

Die Wahllokale schließen analog den offiziellen Wahlen um 18 Uhr. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt öffentlich und durch die jungen Menschen selbst. Die Ergebnisse werden direkt an die Wahlzentrale übermittelt und das Endergebnis noch am U18-Wahltag veröffentlicht.

Was bringt U18?

Viel. Einerseits werden Kindern und Jugendlichen die Themen Politik, Wahlen und wählen gehen in einer sehr realistischen Form nahe gebracht. Auf der anderen Seite wollen wir zeigen, dass Kinder und Jugendliche sehr wohl eine Meinung haben, die gehört werden sollte. Und welcher Zeitpunkt ist da besser geeignet als kurz vor den Wahlen wenn Parteien noch mitten im Wahlkampf sind und somit Medien und Öffentlichkeit für die Ergebnisse von U18 besonders sensibilisiert sind?

Wer kann bei der U18-Wahl wählen gehen?

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei der U18-Wahl ihre Stimme abgeben. Dazu suchen sie sich am Wahltag auf dieser Seite ein Wahllokal aus oder gehen zu dem Wahllokal in ihrer Schule, um dort zu wählen.

Gibt es eine Altersbeschränkung nach unten?

Nein. Wir haben bewusst keine Altersbeschränkung festgelegt, weil wir allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Wahl einräumen möchten. Der Anspruch von U18 ist es, ein Projekt der politischen Bildung zu sein - und damit kann man gar nicht früh genug beginnen!

Gefördert durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Status: aktuell
Zeitraum Seit 30.11.2017


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E-Mail: info(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 459793-0