Zum Inhalt springen

Fallschirm – Hilfen für straffällige / schuldistanzierte Kinder und Jugendliche

Fallschirm – Hilfen für straffällige / schuldistanzierte Kinder und Jugendliche

Fallschirm

Fallschirm – Hilfen für straffällige / schuldistanzierte Kinder und Jugendliche

"Fallschirm" ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe nach § 27 ff. SGB VIII für straffällige / schuldistanzierte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu stärken und sie dabei zu unterstützen, ihre individuellen Entwicklungsanforderungen zu bewältigen. Fallschirm arbeitet dabei verbindlich, lösungs- und ressourcenorientiert und zeigt Konsequenzen auf.

Die Kinder bzw. Jugendlichen kommen über das zuständige Jugendamt mit einem regulären Hilfeplanverfahren in die Betreuung. Sinnvoll ist es, wenn die Kinder und Jugendlichen in den angrenzenden Bezirken leben und die Einrichtung gut erreichen können. Folgende Zielgruppen werden angesprochen:

  • straffällig gewordene Kinder und Jugendliche
  • "Kiezorientierte Mehrfachtäter" (KOMT)
  • Mehrfach- und Intensivtäter
  • Kinder und Jugendliche, die in der Schule verhaltensauffällig bzw. schuldistanziert sind

Die Gruppe der strafunmündigen bzw. jugendlichen Mehrfach- und Intensivtäter ist häufig schwer zu erreichen und zu einer Veränderung ihres delinquenten Verhaltens zu motivieren. Deshalb hat Fallschirm seine Angebote auf die besonderen Belange dieser Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt

Stiftung SPI
Fallschirm

Buttmannstraße 9
13357 Berlin
Ansprechperson: Sabine Hübner, Susanne Luh


Standort Berlin

Telefon: 030 46602425, 030 46602426
Fax: 030 46602427
E-Mail: fallschirm(at)stiftung-spi.de

Öffnungszeiten
Telefonisch 08:00–20:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Verkehrsverbindung
U8 Pankstraße

Fahrinfo unter www.vbb.de

  • flexible, auf die Möglichkeiten der Jugendlichen abgestimmte Hilfegestaltung (z. B. Häufigkeit und Ort der Kontakte, Freizeitaktivitäten) mit dem Ziel, eine tragfähige, verbindliche Beziehung aufzubauen
  • regelmäßig stattfindende Einzelkontakte des Jugendlichen mit dem Bezugsbetreuer
  • auf die Fähigkeiten des Kindes oder Jugendlichen abgestimmte pädagogische Interventionen
  • alternative Konfliktlösungen finden
  • angemessenen Umgang mit "schwierigen" Gefühlen (Wut, Trauer) entwickeln
  • Einbeziehung aller relevanten Institutionen (Schule, Polizei, Jugendamt, KJPD usw.) in den Hilfeprozess
  • regelmäßige Elterngespräche
  • ständige Rufbereitschaft
  • bei Bedarf Durchführung einer Clearingphase, um die Familiensituation zu analysieren und den aktuellen Hilfebedarf zu konkretisieren

  • Reduzierung und später vollständiges Aufgeben von Straftaten
  • Reintegration des Kindes oder Jugendlichen ins Schulsystem oder eine Berufsausbildung als entscheidende Voraussetzung für seine soziale Stabilisierung
  • Stärkung der Erziehungskompetenz und der Verantwortungsübernahme bei den Eltern
  • Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld
  • Entwicklung eines positiven Selbstbildes und Förderung der sozialen und kulturellen Kompetenzen des Kindes oder Jugendlichen, insbesondere seiner Impulskontrolle und Bindungsfähigkeit
  • Erschließung der bereits im näheren Sozialraum des Kindes oder Jugendlichen vorhandenen regulären Freizeit- und Jugendangebote (offene Jugendarbeit, Sportvereine etc.)
  • Abklärung des weiteren Hilfebedarfs (z. B. Begleitung des Übergangs in eine stationäre Unterbringung z. B. Tagesklinik oder auch Vermittlung einer ambulanten Therapie)
  • Erarbeitung von Perspektiven

  • hohe Verbindlichkeit – auch bei aggressivem oder distanziertem Verhalten wird eine verlässliche, stabile Beziehung angeboten
  • pädagogische Haltung – wir arbeiten unterstützend, lösungs- und ressourcenorientiert, gleichzeitig konsequent und konfrontierend
  • Krisenintervention – dank einer Rufbereitschaft sind wir für die Familien und alle anderen Ansprechpartner gut erreichbar
  • klare Grenzen – wir konfrontieren die Kinder und Jugendlichen mit den Konsequenzen ihrer Straftaten oder ihres grenzüberschreitenden Verhaltens und entwickeln mit ihnen gemeinsam Handlungsalternativen

Unterstützt durch
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Status: aktuell
Zeitraum Seit 01.04.1998


Alle Projekte aus dem Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung

Zurück zur Übersicht

E-Mail: info(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 459793-0