Prozessbegleitung

Prozessbegleitung
Kinder und Jugendliche stärker bei allen sie betreffenden Belangen mit entscheiden zu lassen oder Gesetzesvorhaben zum Thema Inklusion im Kinder- und Jugendhilfebereich vorbereiten – zwischen der Idee und dem Ziel liegt immer ein spannender, komplexer Prozess, der Vieles erfordert.
Die Stiftung SPI begleitet derartige Prozesse - von Anfang an oder ausgehend von bereits bestehenden Maßnahmen - und unterstützt Institutionen wie das Bundesfamilienministerium bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Unter Prozessbegleitung verstehen wir in diesem Kontext die Unterstützung bei der Durchführung, Koordinierung und Zusammenführung von Prozessen zum jeweiligen Themenbereich. Diese Unterstützung umfasst die
- fachlich-strategische Beratung,
- organisatorische Begleitung von Gremiensitzungen,
- Konzeptionierung und Durchführung von Konferenzen, Expert:innengruppen, Workshops und Beteiligungsformaten für die Zielgruppe,
- umfassende Dokumentation und Aufbereitung der Prozesse,
- Entwicklung von Ideen für die Kommunikation zum jeweiligen Themenbereich und
- bei Bedarf u.a. Betreuung digitaler Plattformen.
Die Stiftung SPI setzt dabei auf verschiedenste, bedarfsorientierte Formate und Instrumente und bringt ihre jahrzehntelange Expertise ein.
Der Geschäftsbereich Strategien sozialer Integration begleitet folgende Prozesse:
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Die Stiftung SPI unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in dem Prozess zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Kernaufgabe der dafür eingerichteten Geschäftsstelle ist die Begleitung des breiten Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“. mehr
Zur Webseite „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“
Jugendstrategie der Bundesregierung

Mit einer gemeinsamen Jugendstrategie will die Bundesregierung die Belange und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen in den Mittelpunkt rücken. Die Stiftung SPI unterstützt den Prozess zur Entwicklung. mehr
Kinderschutzentwicklungsplan Köln/Neuss

In dem wichtigen Themenbereich Kinderschutz ist eine externe Fachaufsicht über die Tätigkeit kommunaler Jugendämter bisher nicht vorgesehen. Die Novellierung des NRW-Kinderschutzgesetzes bietet einen aktuellen Anlass und einen Rahmen für innovative Entwicklungen zur Fachaufsicht im Kinderschutz. In Anlehnung an örtliche Kitabedarfsplanungen oder Brandschutzbedarfspläne sollen mit der Erstellung von Kinderschutzentwicklungsplänen rechtliche und fachliche Standards zum Kinderschutz erarbeitet werden. mehr
Servicestelle Gewaltschutz

Die Servicestelle Gewaltschutz ist im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tätig. Sie unterstützt die Aktivitäten der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, begleitet das Projekt „Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften“ (DeBUG) und koordiniert Schulungen im Auftrag von UNICEF. mehr
Zur Webseite der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"
Prozessbegleitung Gesamtstrategie Fachkräfte in Kita und Ganztag

Zur kurzfristigen, mittel- und auch langfristigen Fachkräftesicherung hat der Bund unter Federführung des BMFSFJs, gemeinsam mit den Ländern und weiteren relevanten Akteur:innen in den Jahren 2023/2024 eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung für Kitas und Ganztag erarbeitet. Im Jahr 2025 wird der Umsetzungsprozess der Gesamtstrategie fortgesetzt und begleitet. mehr
Zur Webseite der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Servicestelle IBV ESF Plus

Die Servicestelle Interessenbekundungsverfahren (IBV) ESF Plus begleitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales prozesshaft die Beurteilung von Interessenbekundungen im Rahmen von fünf ESF Plus Programmen in der Förderperiode 2021 – 2027. mehr