Hilfen zur Erziehung
Gründe dafür, warum Eltern vorübergehend nicht dafür einstehen können, dass sich ihre Kinder optimal entwickeln können, gibt es viele. Damit in solchen Situationen niemand allein gelassen wird, bietet das Sozialgesetzbuch VIII die Möglichkeit, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Dies sind intensive Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote durch professionelle Fachkräfte.
Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet, setzt sich die Stiftung SPI dafür ein, Familiensysteme nach Möglichkeit zu erhalten, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und alle Beteiligten so zu fördern, dass sie ihre Krisen aus eigener Kraft meistern können und eine gemeinsame Zukunftsperspektive haben.