Aktuelles
Quereinstieg in die IT-Branche: Kostenlose Online-Veranstaltung am 10. Oktober

29.09.2023 - In der Branche der Informationstechnologie entstehen viele neue Jobs, die Nachfrage nach Fachkräften ist ungebrochen hoch. Welche Wege zu einem Quereinstieg führen können, auch wenn das Thema zunächst fremd erscheint, zeigt die kostenlose Online-Veranstaltung des Projekts „Perspektiven 4.0“ am 10. Oktober 2023. Von 17 bis 18:30 Uhr findet in der dritten Gleichstellungslounge ein Austausch über Qualifizierungsmöglichkeiten und Wege in die IT-Branche statt.
Über die Situation insbesondere von Frauen in der IT sprechen die Praxisexpert:innen Elke Spatz-Dascher (Frauenkompetenzzentrum femkom) und Birgit Koebl (Digital Career Service für Frauen „She'S ReDI“). Sie werden von ihren eigenen Erfahrungen berichten sowie über Zugangsmöglichkeiten zu einem Quereinstieg. Daneben ist viel Raum für Fragen, Gedanken und Anregungen der Teilnehmer:innen.
Die Veranstaltung der Reihe „Gleichstellungslounge“ richtet sich in erster Linie an alle, die beruflich wiedereinsteigen, umsteigen oder neu einsteigen möchten. Sie ist Teil des Projekts „Perspektiven 4.0 – Eine Plattform für Gleichstellung“ der Stiftung SPI, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Viele weitere Angebote und Informationen rund um die Themen Familie und Beruf sowie zu beruflichen Qualifizierungen finden Sie unter: www.plattform-perspektiven-schaffen.de.
3. Gleichstellungslounge: „Ich und IT?? Hätte nicht gedacht, dass das passt!“
10. Oktober 2023 | 17:00 bis 18:30 Uhr
Wir bitten um vorherige kostenlose Anmeldung unter: https://plattform-perspektiven-schaffen.de/goto.php?target=svy_574
Es können maximal 100 Personen teilnehmen.
Bundesverdienstkreuz für Jeanette Klemmt und das Projekt HundeDoc

26.09.2023 - Für ihr herausragendes Engagement wurde SPI-Mitarbeiterin Jeanette Klemmt am 25. September mit dem Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Seit mehr als 20 Jahren kümmert sich die Berliner Tierärztin im Projekt HundeDoc um die Tiere mittelloser Jugendlicher und Erwachsener in der Stadt. Einzigartig ist dabei die Kombination aus tiermedizinischer Versorgung und sozialer Arbeit, wie Jeanette Klemmt erklärt: „Mir liegt nicht nur das Wohl der Tiere am Herz. Es geht mir vor allem darum, über die Tiere obdach- und mittellose Menschen zu erreichen und ihnen vorhandene Hilfsangebote sozialer Einrichtungen aufzuzeigen.“
Die Vorstandsvorsitzende und Direktorin der Stiftung SPI, Annette Berg, gratulierte der Projektverantwortlichen zur Auszeichnung: „Wir freuen uns für und mit Jeanette Klemmt über diese hohe Ehrung. Mit ihrer innovativen Herangehensweise erreicht sie seit vielen Jahren junge Menschen in sozialen Brennpunkten, die dringend Unterstützung brauchen und hilft ihnen, ihre Situation zu verbessern.“
In dem zur mobilen Praxis umgebauten Bus des Projekts HundeDoc der Stiftung SPI können neben der Beratung und tiermedizinischer Grundversorgung sogar kleinere Operationen und Kastrationen durchgeführt werden. Über das enge Verhältnis zu ihrem Tier werden die Halter:innen motiviert, ihre persönlichen und sozialen Belange stärker eigenverantwortlich wahrzunehmen und sie erhalten Informationen zu Beratungsangeboten der Sozialen Arbeit.
Finanziert wird die tiermedizinische Versorgung ausschließlich über Spenden. Bereits seit 2005 wird das Projekt regelmäßig vom Verein Europäischer Tier- und Naturschutz unterstützt. Einen nicht unerheblichen finanziellen Beitrag leistet dabei regelmäßig die Martine & Bertram Pohl Foundation. Die Stifter, das Ehepaar Martine und Bertram Pohl, erfuhren durch einen Fernsehbericht von dem Projekt und waren sofort begeistert: „Dieses Projekt vereint die zwei Hauptziele unserer Stiftung, denn es dient dem Tierschutz und unterstützt gleichzeitig Kinder und Jugendliche in sozialen Notlagen. Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Frau Klemmt ist auch für uns eine große Ehre“, sagte der Stifter Bertram Pohl in Berlin. Seit 2014 fördert die Stiftung die mobile Praxis von Jeanette Klemmt regelmäßig. Einen erheblichen Beitrag leistete die im Mai 2022 verstorbene Mäzenin Nina von Maltzahn, deren Spende 2021 unter anderem die Ausrüstung einer neuen mobilen Praxis ermöglichte.
Der größte Teil der Behandlungskosten und des Projekts HundeDoc wird jedoch weiterhin durch Einzelspenden aufgebracht. Weitere Informationen zum Projekt, den Sprechzeiten sowie zur Möglichkeit zu spenden finden Sie auf der Projektwebsite.
Kinder im Mittelpunkt: Annette Berg im Interview mit dem Demokratischen Salon

06.09.2023 - Im Interview mit dem Online-Magazin „Demokratischer Salon“ spricht die Vorstandsvorsitzende und Direktorin der Stiftung SPI, Annette Berg, mit Dr. Norbert Reichel über frühere Projekte sowie aktuelle Herausforderungen und Vorhaben.
Als Leiterin des Jugendamtes in Monheim am Rhein hat sie das Konzept „Hauptstadt der Kinder“ wesentlich mitentwickelt und vorangebracht. Für ihre aktuelle Aufgabe macht sie deutlich, dass das Wohl und die Entwicklung der Kinder für die Stiftung SPI als Institut für innovative soziale Arbeit ein zentrales Thema bleibt.
Drittes Demokratiefestival Spandau am 15. und 16. September 2023
Bereits zum dritten Mal findet das Demokratiefestival Spandau am 15. und 16. September 2023 statt. Die Veranstaltung der Partnerschaften für Demokratie Spandau ist ganz den Themen Mut und Zivilcourage gewidmet. An zwei Tagen werden Vorträge, Workshops, Zirkusveranstaltungen und andere Aufführungen sowie Stände mit Mitmach-Angeboten und Live Musik angeboten. Die kostenlosen Angebote finden statt in der Bezirkszentralbibliothek Spandau, im Rathaus, der Volkshochschule und weiteren Räumlichkeiten in der Altstadt.
Das vollständige Programm findet sich unter: www.demokratiefestival-spandau.de
Eine Anmeldung für Fachkräfte und Schulklassen zum Freitagsprogramm ist erforderlich. Eine Anmeldung für das Samstagsprogramm wird empfohlen.
Das Demokratiefestival Spandau 2023 ist eine Veranstaltung der Partnerschaften für Demokratie Spandau in enger Kooperation mit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus – KigA e. V., der bezirklichen Koordination für Inklusion und der Stadtbibliothek Spandau.
Die Partnerschaften für Demokratie werden gemeinsam vom Bezirksamt Spandau und der Stiftung SPI mit Förderung des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ des Bundesfamilienministeriums umgesetzt. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/artikel.667015.php
Acht Jahre Rechenzentrum in Potsdam – auf in die Unendlichkeit!

Die Umwandlung des Potsdamer Rechenzentrums in ein soziokreatives Zentrum für Kunst, Kultur und Begegnung startete am 1. September 2015. Heute arbeiten auf rund 5.000 Quadratmetern mehr als 300 Nutzer:innen. Vertreten sind Soloselbständige, Kollektive, kleine Firmen und gemeinnützige Vereine. Hinzu kommen Projekte und Träger aus dem Bereich Integration und Bildung. Die ursprünglich für nur drei Jahre geplante Zwischennutzung hat sich in Trägerschaft der Stiftung SPI zu einer erfolgreichen Umnutzung entwickelt.
Mit einem vielfältigen Programm feiert das Rechenzentrum die kulturelle Fülle und Vielfalt vom 01. bis 10. September. Bei der Auftaktveranstaltung am Freitag, 1. September wird der Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert ein Grußwort sprechen, es folgen Performances und Kabarettvorstellungen. Zugleich findet die Vernissage der Ausstellung „Un/endlich und acht” statt.
Das gesamte Geburtstagsprogramm findet sich auf der Website des Rechenzentrums.
COLOROSSA 2023: Das Kulturfestival von jungen Macher:innen in Potsdam

07.08.2023 – Am 18. und 19. August findet das dritte COLOROSSA-Festival im Lindenpark Potsdam statt. Junge Künstlerinnen und Künstler präsentieren dabei Bilder, Fotografien und Skulpturen. Auf der Bühne finden Konzerte von Singer-Songwriter:innen, Poetry-Slams und ein Breakdance-Wettbewerb statt. Am Abschlussabend werden drei Bands umsonst und draußen auftreten. Geboten wird darüber hinaus ein Kurzfilm-Kino, zahlreiche Workshops und vieles mehr.
Das Besondere am COLOROSSA Jugendkulturfestival ist das junge Organisationsteam aus Studierenden, FSJ-Leistenden, Auszubildenden und engagierten Kulturfans. Mit Unterstützung des Lindenparks plant das Team das komplette Programm des Festivals.
Durch die Unterstützung verschiedener Partner:innen kann die Veranstaltung auch in diesem Jahr kostenfrei angeboten werden. Die Landeshauptstadt Potsdam, der Landesverband ImPuls sowie die Studierendenvertretungen der Universität Potsdam und der Fachhochschule Potsdam unterstützen das Projekt. Durch Crowdfunding konnte das Colorossa-Team zudem im Vorfeld wichtige Einnahmen zur Finanzierung des Festivals generieren.
Erwartet werden bis zu 1.000 junge Besucher:innen, die das umfangreiche Kulturprogramm und die vielen Mitmachangebote nutzen werden.
Alle Infos zum COLOROSSA 2023 gibt es unter www.colorossa-festival.de
Talentscouting Berlin: Die RBB-Abendschau berichtet

25.07.2023 – Unentdeckte Talente finden und fördern, berufliche Entwicklung unabhängig von der Herkunft ermöglichen – die RBB-Abendschau hat unser Pilotprojekt Talentscouting Berlin am Beispiel von Talent Alice vorgestellt.
In dem innovativen Projekt, das die Stiftung SPI derzeit gemeinsam mit der Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport in Berlin-Neukölln entwickelt, werden derzeit 60 Schüler:innen und Absolvent:innen von zwei Schulen unterstützt. Geplant ist die Verstetigung und Ausweitung des Projekts, sowohl für die Neuköllner Schulen wie auch für weitere Bezirke und Regionen.
Zum Beitrag auf der Projektwebsite.
Appell gegen Kinderarmut: 50 Institutionen fordern nachhaltige Maßnahmen

16.03.2023 – Der Ratschlag Kinderarmut fordert eine bessere Unterstützung für armutsgefährdete Kinder und Jugendliche sowie deren Familien. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Die Stiftung SPI unterstützt den Appell als eine von 50 Institutionen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
„Armut bei Kindern und Jugendlichen führt zu Ausgrenzung und Benachteiligung, die ein ganzes Leben prägen können“, sagt die Direktorin der Stiftung SPI, Annette Berg. „Der Bund, die Länder und die Kommunen sollten die Prävention von Kinderarmut noch stärker als zentrale und gemeinsame Aufgabe begreifen und dabei mehr als bisher kooperieren.“
Im Appell des Ratschlags Kinderarmut vom 16. Juni 2023 fordern die Unterzeichner:innen eine echte Kindergrundsicherung, die Hand in Hand mit einer gut ausgebauten und verlässlich finanzierten Infrastruktur faire Teilhabechancen und ein gutes Aufwachsen für Alle ermöglicht.
Die Unterzeichner:innen weisen darauf hin, dass Armut kein individuelles Versagen ist, sondern ein strukturelles Problem. In der aktuellen Diskussion um eine Kindergrundsicherung würden in der Öffentlichkeit höchst problematische Bilder gezeichnet: „Vorurteile gegenüber einkommensarmen Eltern, sie würden die für ihre Kinder gedachten Geldleistungen für Alkohol, Tabak und elektronische Konsumgüter zweckentfremden, sind schlicht falsch. Sie verzerren den Blick auf die tatsächlichen Belastungen in prekären Lebenslagen sowie die gravierenden Folgen von Armut. Studien für Deutschland belegen dahingegen, dass Eltern aus einkommensschwachen Familien eher bei sich selbst als bei ihren Kindern sparen und in Relation zum verfügbaren Einkommen genauso viel Geld für die Bildung ihrer Kinder verwenden wie einkommensstärkere Eltern. […] Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Solidarität, Wertschätzung, Unterstützung und Chancengerechtigkeit.“
Zum Appell „Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen!“ auf der Website des Zukunftsforums Familie e. V.
JugendPolitikTage 2023: Preisverleihung zum Kunstwettbewerb am 13. Mai in Berlin
11.05.2023 – Die Gewinner:innen des Kunstwettbewerbs der JugendPolitikTage 2023 werden am Samstag, 13. Mai im Berliner Haus der Kulturen der Welt ausgezeichnet. Die Teilnehmer:innen zwischen 16 und 27 Jahren haben in ihren Werken eigene Gedanken und Visionen zu Politik in Gegenwart und Zukunft umgesetzt. Vier Wettbewerbskategorien standen dabei zur Auswahl: Fotos, Videos und Social-Media-Beiträge konnten ebenso eingereicht werden wie gemalte, gezeichnete und collagierte Werke. In weiteren Kategorien werden grafische Gestaltungen wie Plakate und andere Designentwürfe sowie Skulpturen und Plastiken prämiert.
"Die Jury hatte in diesem Jahr eine Wahl zwischen besonders vielen kreativen Beiträgen zu treffen. So schwierig die Entscheidung war, die Vielfalt und der Ideenreichtum der eingereichten Werke war sehr beeindruckend", sagte die Direktorin und Vorstandsvorsitzende der Stiftung SPI, Annette Berg. Sie hatte die Stiftung als Förderin des Wettbewerbs in der Jury vertreten. Weitere Jurymitglieder waren für die Ausrichterin der JugendPolitikTage der Bundesvorstand der Jugendpresse Deutschland e. V. Tobias Westphal sowie die Gewinner:innen des Wettbewerbs 2021, Betül Hisim, Betül Benan und Hanna Wisser.
Bei den zweijährlichen JugendPolitikTagen entwickeln bis zu 1.000 junge Menschen gemeinsam Maßnahmen und Zukunftsideen für eine jugendgerechtere Politik und diskutieren diese mit Vertreter:innen der Bundesregierung sowie der Zivilgesellschaft. Ausrichterin ist der Verein Jugendpresse Deutschland. Die JugendPolitikTage werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Sie sind Teil der Jugendstrategie und des Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung.
Weitere Informationen zum Kunstwettbewerb finden Sie auf der Website der JugendPolitikTage.
Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sicherstellen – überall, zu jeder Zeit, für jedes Kind!
09.05.23 – Appell der unterzeichnenden Organisationen und Stiftungen an Bund, Länder und Kommunen zur Berücksichtigung des Kinderschutzes beim Aufbau von Unterbringungskapazitäten für geflüchtete Menschen anlässlich des Flüchtlingsgipfels am 10. Mai 2023
Kinder und Jugendliche, die in Deutschland Schutz vor Kriegen, Konflikten oder anderen Krisen suchen, leben oftmals für eine längere Zeit in Unterkünften für geflüchtete Menschen, teils sogar Jahre. Solange sie in Unterkünften leben, sind Kinder und Jugendliche strukturell in der Wahrnehmung ihrer Rechte eingeschränkt. Das betrifft beispielsweise ihr Recht auf Bildung, auf Gesundheit, auf Privatsphäre, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Spiel und Freizeit und Teilhabe am kulturellen Leben sowie das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, weiterer internationaler Abkommen, europarechtlicher Vorgaben und nationaler Gesetze stehen Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit geflüchtete Kinder und Jugendliche ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen können. Diese Verpflichtung können staatliche Verantwortungsträger*innen im Rahmen einer dezentralen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen besser erfüllen als durch Sammelunterkünfte.
Im Jahr 2022 wurden 81.232 Asylerstanträge von Minderjährigen gestellt. Zudem sind von den über eine Million in Deutschland schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine 348.500 Kinder und Jugendliche. Zum Ende des Jahres 2022 lebten außerdem rund 27.900 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Einrichtungen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Wie viele Kinder und Jugendliche insgesamt aktuell in Unterkünften für Geflüchtete oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leben, lässt sich aufgrund der lückenhaften Datenlage nicht exakt beziffern.
Für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen sind in Deutschland die Länder und Kommunen verantwortlich. Deren bisheriges Engagement hat die Leistungsfähigkeit und die große Solidarität mit schutzsuchenden Menschen in Deutschland unter Beweis gestellt. Die weitere Unterbringung und Versorgung kann jedoch nur in der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen gelingen.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass das Kindeswohl auch präventiv im Sinne der bestmöglichen Förderung der Entwicklung des Kindes – so etwa durch kinderfreundliche Orte und Angebote, Zugang zu schulischer Bildung, zu gesundheitlicher Regelversorgung und zu Angeboten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe – sichergestellt werden muss und nicht erst dann, wenn es gefährdet ist oder ein Verdacht auf Gefährdung besteht.
Kinderschutz bei der Unterbringung
Der aktuell erhöhte Unterbringungsbedarf darf unter keinen Umständen dazu führen, dass der Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen gefährdet wird. Gerade in herausfordernden Zeiten muss der Kinderschutz für die verantwortlichen staatlichen Stellen höchste Priorität haben. Das gilt in Aufnahmeeinrichtungen der Länder ebenso wie in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften, in urbanen ebenso wie in ländlichen Gegenden. Dabei darf nicht nach Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Aufenthaltsdauer der geflüchteten Kinder und Jugendlichen unterschieden werden. Zudem kann die Aufhebung der Wohnverpflichtung in den Aufnahmeeinrichtungen der Länder dazu beitragen, den Kinderschutz zu sichern.
Finanzielle Mittel für wirksamen Kinderschutz
Im Zentrum der laufenden Beratungen steht unter anderem die Frage der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von schutzsuchenden Menschen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, damit auch geflüchtete Kinder ihre Rechte wahrnehmen können. Die Länder sind ihrerseits gemäß der Paragrafen 44, Absatz 2a und 53, Absatz 3 Asylgesetz verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen in den Unterkünften sicherzustellen. Wirksamer Kinderschutz muss als wesentlicher Bestandteil bei der Unterbringung entsprechend berücksichtigt werden. Beim Aufbau von Unterbringungskapazitäten ist es daher notwendig, finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Kinderschutz zweckgebunden zur Verfügung zu stellen.
Öffentliche Kinder- und Jugendhilfe
Für den Kinderschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen spielt die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe eine wesentliche Rolle. Denn auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien oder Sorgeberechtigten in Unterkünften für geflüchtete Menschen leben, haben einen Anspruch auf Leistungen, Angebote und Maßnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Der Zugang muss daher auch für diese Kinder und Jugendlichen und ihre Familien sichergestellt werden.
In manchen Bundesländern wurden die Standards für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten abgesenkt. Mancherorts vergehen Monate bis alleine das Clearingverfahren abgeschlossen ist. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet das, in einem Wartezustand verharren zu müssen, bis sie die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden zudem in einigen Bundesländern in Sammelunterkünften untergebracht, weil nicht genug Unterbringungsplätze in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Das zeigt, dass manche Träger und Jugendämter selbst bei der Inobhutnahme von unbegleiteten geflüchteten Kindern an ihre Grenzen stoßen.
Für den Austausch zwischen Bund, Länder und Kommunen empfehlen wir:
- Der Bund sollte das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die Integration von geflüchteten Kindern auch durch schnellen Zugang zu schulischer Bildung zu ermöglichen, konsequent umsetzen.
- Der Bund sollte bei der Höhe der im Koalitionsvertrag vereinbarten und den Ländern bereits zugesicherten Beteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten die Umsetzung des Kinderschutzes sowohl in Unterkünften für geflüchtete Menschen als auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen unbegleitete minderjährige Geflüchtete untergebracht sind, unbedingt berücksichtigen.
- Bund, Länder und Kommunen sollten bei der Verständigung über Fragen der Unterbringung und Versorgung von schutzsuchenden Menschen die Expertise der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wie der Jugendämter einbeziehen.
- Die Länder sollten mittels landesgesetzlicher Regelungen die gemäß §§ 44 Abs. 2a und 53 Abs. 3 AsylG zu ergreifenden „geeignete Maßnahmen“ für den Schutz von Kindern in Unterkünften konkretisieren, sich hierbei an den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ (BMFSFJ/UNICEF et al., 2021) orientieren und die Umsetzung überprüfen. Sie sollten zudem Rahmenbedingungen für die strukturierte Kooperation der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit den rechtlichen Trägern und Betreibern aller Arten von Unterkünften definieren.
- Länder und Kommunen sollten Absenkungen von Standards bei der Unterbringung und Versorgung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe wieder zurücknehmen und die Standards des SGB VIII einhalten. Es sollten Konzepte dafür erarbeitet werden, wie der Übergang zurück zu den Standards des SGB VIII gut gestaltet werden kann.
- Länder und Kommunen sollten alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Sammelunterkünften leben, konsequent in der Jugendhilfeplanung berücksichtigen. Damit geflüchtete Kinder und ihre Familien die Leistungen in Anspruch nehmen können, sollten sie in angemessener und ihnen verständlicher Weise über ihre Möglichkeiten informiert werden.
Dieser Appell wird getragen von folgenden Organisationen:
- Amadeu Antonio Stiftung
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
- AWO Bundesverband e. V.
- BBZ Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen
- Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e. V. (BAG EJSA)
- Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V.
- Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG)
- Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
- Deutsches Kinderhilfswerk e. V.
- Deutsches Komitee für UNICEF e. V.
- Deutsches Rotes Kreuz e. V.
- DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.
- djo – Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V.
- Frauenhauskoordinierung e. V.
- Handicap International e. V.
- Internationaler Bund (IB)
- KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.
- KRF KinderRechteForum gemeinnützige GmbH
- Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD)
- National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
- Plan International Deutschland e. V.
- Save the Children Deutschland e. V.
- SOS-Kinderdorf e. V.
- Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention
- Stiftung SPI - Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«
- terre des hommes Deutschland e. V.
Kontakt
Dr. Sebastian Sedlmayr
Leiter Stabstelle Advocacy und Politik
UNICEF Deutschland
E-Mail: bueroberlin(at)unicef.de
Download
Appell an Bund, Länder und Kommunen (PDF, 617 KB)
Aufwachsen krisensicher gestalten – Präventionsansätze im Grundschulkindalter
16.03.2023 – Frühe Hilfen, der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, Familienberatung und Familienbildung sowie weitere entwicklungsfördernde Angebote bieten eine lebensweltnahe präventive Begleitung der Kinder im frühen Kindesalter und ihrer Familien.
Aufwachsen krisensicher zu gestalten ist jedoch keine ausschließlich frühkindliche Fragestellung, denn Kinder, die in armutsbelasteten Familien aufwachsen, haben ein hohes Risiko psychosozialer Belastung, weniger Ressourcen zur Bewältigung des Schulalltags und der Leistungsanforderungen und sind oft weniger sozial integriert. Das Grundschulalter ist eine Lebensphase, in der präventive Maßnahmen einen nachhaltigen Unterschied für die weitere kindliche Entwicklung in allen Lebenslagendimensionen bedingen können.
Der Fokus liegt dabei auf den Übergängen zwischen und innerhalb von Lebensphasen, wie dem individuellen Wechsel der Kinder von der Kita zur Schule oder auch in erweiterte Lebensräume wie Sportverein oder Musikschule. Verbunden sind damit aber auch Übergänge von Zuständigkeiten zwischen oder innerhalb von Behörden sowie von Rechtskreisen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Denn Voraussetzung für ein krisensicheres Aufwachsen und eine präventive Begleitung der Schulkinder, sind aufeinander abgestimmte und koordinierte Entscheidungen und Aktivitäten verschiedenster Akteure.
Vier wesentliche Ankerpunkte für eine krisensichere Begleitung der Schulkinder und ihrer Familien sind
- der 2026 kommende Rechtsanspruch auf die Grundschulkindbetreuung, der sein präventives Potenzial dann entfalten kann, wenn er sowohl dem Vereinbarkeitsbedarf erwerbstätiger Eltern gerecht wird als auch dem Bedarf der Kinder nach einem entwicklungsförderlichen bzw. kompensierendem Lebens- und Sozialraum.
- Dies setzt eine gleichwertige Verbindung von schul- und sozialpädagogischen Perspektiven voraus, in der als 2. Ankerpunkt die Schulsozialarbeit als eine der engsten Kooperationsformen gleichfalls ein tragendes Element der Prävention sein kann.
- Als dritter Ankerpunkt ist die gemeinsame Verantwortung von Eltern und Schule – und Ganztagsbetreuung hervorzuheben, die mit dem Ziel der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eine Elternarbeit auf Augenhöhe und gegenseitiger Akzeptanz von Fachkräften und Eltern fördern kann.
- Die Fortsetzung einer solchen Kooperation beispielsweise mit Familienbildung und Erziehungsberatung aus der Frühen Bildung in den Grundschulen und die Bildung von interdisziplinären Teams sind dabei als wichtige Elemente der Zusammenarbeit mit den Eltern einzuordnen und sollten in den sich aktuell entwickelnden Konzepten der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mitgedacht werden. Dies trifft auch auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder in Bezug auf Lernen, Erziehungs- und Alltagsgestaltung zu.
In einem solchen Präventionsnetzwerk von Bildungs-, Erziehungs- und Beratungsangeboten kann auch die geplante Kindergrundsicherung ihre teilhabefördernde Wirkung besser erreichen.
Studie Aufwachsen krisensicher gestalten (PDF, 1,8 MB)
Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf: Breites Bündnis fordert mehr Geld für die Bekämpfung von Kinderarmut

15.11.2022 – Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und namhafte Unterstützer*innen fordern die Bundespolitik dazu auf, Kinderarmut entschieden zu bekämpfen und die dafür notwendigen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen.
Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“, Armutslagen von jungen Menschen nicht länger hinzunehmen, sondern endlich das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um ihnen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.
In unserem reichen Land ist inzwischen mehr als jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Konkret bedeutet das für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht nur eine unzureichende Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs, sondern auch geringere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe. Nachdem sich diese Problemlagen durch die Corona-Pandemie verschärft haben, drohen nun mit den aktuellen Preissteigerungen zusätzliche Einschränkungen im Alltag, besonders für Familien mit geringen Einkommen.
In der Erklärung fordern die unterzeichnenden Organisationen die Politik daher dazu auf, die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen endlich in den Mittelpunkt zu rücken und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Gerade angesichts der steigenden Preise, die für viele Privathaushalte und soziale Einrichtungen schwer zu stemmen sind, darf jetzt nicht am falschen Ende gespart werden. Es ist unsere Aufgabe, die Lebensgrundlage und die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen zu sichern!
Die gemeinsame Erklärung basiert auf dem Wissen, dass für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung monetäre Leistungen und Investitionen in die Infrastruktur nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Für ein Aufwachsen in Wohlergehen benötigen Kinder und Jugendliche beides: eine auskömmliche finanzielle Absicherung und eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur, durch die alle Kinder und Jugendlichen dazu befähigt werden, ihre Potenziale und Talente zu entwickeln.
Text als PDF-Datei (476 KB)
Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat
Eine wirksame nationale Präventionsstrategie ist notwendig, um die Armutsrisiken und -folgen bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein konstituierendes Element des Grundgesetzes und findet seinen Ausdruck im Sozialstaatsprinzip.
Das Policy-Papier „Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat“ wurde vom Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos und der Stiftung SPI im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Es stellt Gestaltungsaufgaben vor, die präventive Sozialpolitik im investierenden Sozialstaat voranbringen und zu einer nationalen Präventionsstrategie führen. Zum Policy-Paper
Qualitätsentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen

Die Empfehlungen des Gutachtens der Stiftung SPI zu Organisation und Struktur von Jugendämtern dienen laut Beschluss des Vorstandes des Städtetages der Qualitätsentwicklung des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam mit den Landesjugendämtern sollen Kinderschutzpläne verbessert und regionale Expertisecluster gebildet werden.