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Kinderschutzentwicklungsplan Köln/Neuss

Kinderschutzentwicklungsplan Köln/Neuss

Kinderschutzentwicklungsplan Köln/Neuss

Entwicklung und Implementierung von kommunalen Standards im Kinderschutz

Die Städte Köln und Neuss haben die Stiftung SPI beauftragt, Entwicklungspläne für verbesserten Kinderschutz zu erarbeiten. Erstmals wird sich damit eine Millionenstadt in Deutschland einen Kinderschutzentwicklungsplan geben. Das Verfahren regelt und gestaltet die Verantwortlichkeiten von Kommunen im Kinderschutz systematisch. Das Konzept basiert auf einem Gutachten der Stiftung SPI für die Kinderschutzkommission des Landtags Nordrhein-Westfalen von 2021. Zentrale Erkenntnis dieses Gutachtens ist, dass einheitlichen Standards oder Verfahren zur Sicherung des Kinderschutzes in den Kommunen, Kreisen und Gemeinden bislang fehlen. Mit dem durch die Stiftung SPI entwickelten Konzept des Kinderschutzentwicklungsplanes wird erstmals eine standardisierte Herangehensweise in dieser Frage vorgestellt und implementiert.

Die auf zwei Jahre angelegte wissenschaftliche Erhebung und Auswertung der Daten zum Kinderschutz sowie die strategische Implementierung übernehmen Prof. Dr. Dirk Nüsken (Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe Bochum) und Annette Berg (Stiftung SPI) gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten für den Kinderschutz.

Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt

Stiftung SPI
Kinderschutzentwicklungspläne NRW

Seestraße 67
13347 Berlin
Ansprechperson: Annette Berg, Dr. Sarah Meier, Bastian Schneider


Standort Berlin

Telefon: 030 390634 611
Fax: 030 390634 80
E-Mail: Info(at)kinderschutz-spi.de

Verkehrsverbindung
U6 Seestraße; Tram 50, Tram M13 Osram-Höfe

Fahrinfo unter www.vbb.de

Es besteht ein Handlungsbedarf zur Erarbeitung von Mindeststandards für die Qualitätsentwicklung und Maßnahmengestaltung im Kinderschutz. Dem soll mit der Erstellung eines verbindlichen Kinderschutzentwicklungsplans begegnet werden, der die zentralen Kinderschutzbedarfe von Kindern und Jugendlichen als auch die Leistungsfähigkeit des örtlichen Kinderschutzsystems bewertet. Auf Grundlage der systematischen Gegenüberstellung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bzw. Familien einerseits und der die Leistungsfähigkeit des Kinderschutzes determinierenden Struktur andererseits werden zudem Entwicklungsziele abgeleitet:

  • Analyse und Gegenüberstellung der Kinderschutzbedarfe und Leistungsfähigkeit des bestehenden Hilfesystems, daraus
  • Entwicklung von rechtlichen und fachlichen Standards zum Kinderschutz
  • Minimierung der Unterschiede zwischen staatlicher Aufgabenwahrnehmung und kommunal verantworteter Leistungserbringung in Sachen Kinderschutz
  • Eruierung der Bedingungen, unter denen die praktische Arbeit im Kinderschutz und die Qualität in der Praxis sichergestellt wird

 

Vertragspartner
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln

Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln

Vertragspartner
Jugendamt der Stadt Neuss

Jugendamt der Stadt Neuss

Status: aktuell
Zeitraum 01.11.2023 bis 31.10.2025


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E-Mail: info(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 459793-0