K.A.R.L. Kommunikation – Arbeit – Reflexion – Lernen
K.A.R.L. Kommunikation – Arbeit – Reflexion – Lernen
K.A.R.L. Kommunikation – Arbeit – Reflexion – Lernen
Das Projekt K.A.R.L. hält ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bereit. Hier werden Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre) in pädagogisch betreute und nicht betreute Arbeit vermittelt, wenn sie hierfür eine Weisung gemäß § 10 JGG erhalten haben.
Außerdem bietet K.A.R.L. Beratung für Jugendliche und Heranwachsende an, die Straftaten im Internet gegen die sexuelle Selbstbestimmung (insb. §§ 184 StGB ff.) sowie Handlungen, die als „Cybermobbing“ bewertet werden, begangen haben. Dazu zählen u. a. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, üble Nachrede, Datenveränderung und die Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche durch Bildaufnahmen. Voraussetzung für die Beratung ist die Weisung nach § 10 JGG.
In den Beratungsgesprächen setzen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden mit ihrem individuellen Handeln sowie den Folgen dessen für Geschädigte der Tat auseinander. Zu den Zielen gehören die Schaffung eines Bewusstseins über Möglichkeiten und Risiken des Internets und sozialer Medien sowie die Erweiterung der Medienkompetenz. Die Regel ist eine Beratungseinheit mit drei Beratungsgesprächen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
K.A.R.L. Kommunikation – Arbeit – Reflexion - Lernen
Frankfurter Allee 35 – 37
10247 Berlin
Ansprechperson: Matthias Niestroj
Standort Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Standort Berlin
Telefon: 01522 1824800
Fax: 030 49300112
E-Mail: karl(at)stiftung-spi.de
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Sie finden uns im Gebäude in Aufgang C
Verkehrsverbindung
U5 Samariterstraße; S Storkower Straße; S/U Frankfurter Allee; Tram 21 James-Hobrecht-Straße
Fahrinfo unter www.vbb.de
Als ambulante sozialpädagogische Angebote nach §§ 10, 15 JGG sollen die Maßnahmen den jungen Menschen in seiner Entwicklung fördern und ihn befähigen, sich mit der Tat, ihren Ursachen und Konsequenzen, auseinander zusetzen, Verantwortung zu übernehmen und Handlungskompetenzen zu erweitern.
Die angewendeten Methoden unterscheiden sich je nach richterlicher Weisung.
- Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen:
Die pädagogisch betreute Arbeitsleistung ist eine handlungsorientierte Gruppenarbeit. Sie beinhaltet ein Erstgespräch zur Erörterung der Rahmenbedingungen, Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfes und Auswahl des geeigneten Einsatzes. Die anschließende Gruppenarbeit findet mit bis zu vier Teilnehmer:innen statt, die durch eine sozialpädagogischer Fachkraft betreut werden.
- Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen:
Die Vermittlung erfolgt in eine Arbeitsstelle, welche nach einem persönlichen Gespräch, in dem auch die Vermittlungshemmnisse erörtert werden, ausgesucht wird. Die Dauer der Vermittlung richtet sich nach der Anzahl der jugendgerichtlich angeordneten Arbeitsstunden.
- Beratungseinheit/Beratungsgespräche:
In Handlungs- und lösungsorientierte Einzelgesprächen sollen die Straftathintergründe herausgearbeitet und die Handlungskompetenzen erweitert werden. Gemeinsam werden persönlichkeits- und problemlagenbezogener Strategien entwickelt.
Eine Beratungseinheit umfasst drei Beratungsgespräche mit folgenden Inhalten:- Auseinandersetzung mit der Motivation zur Tatbegehung
- straf- und möglicherweise zivilrechtlichen Konsequenzen
- Folgen für Geschädigte von Sexualstraftaten, Übernahme der Geschädigtenperspektive
- Vermittlung medienpädagogischer Kenntnisse in Bezug auf Straftaten, die vorwiegend im Internet begangenen werden (Bildrechte im Netz, Datenveränderung, Cybermobbing) zur Sensibilisierung für die Risiken im Internet und Stärkung der Medienkompetenz
- Vermittlung medienpädagogischer Kenntnisse in Bezug auf Sexualstraftaten im Netz und Entwicklung von Handlungsalternativen.
Status: aktuell
Art des Projektes
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