Servicestelle Integrationskurs mit Kind

In Integrationskursen werden nach Deutschland zugewanderten Menschen die deutsche Sprache und die Geschichte, Kultur und Rechtsordnung in Deutschland vermittelt. Der Besuch eines Integrationskurses wirkt sich positiv auf die Teilhabe der Teilnehmenden am öffentlichen Leben aus. Um Eltern mit Kindern im nicht schulpflichtigen Alter die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, startete im Januar 2022 das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind:
Bausteine für die Zukunft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern können so einen Integrationskurs besuchen – auch, wenn sie noch keinen Betreuungsplatz in einer regulären Kita oder Kindertagespflege haben.
Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen berechtigt sind, können die Förderung für ein Angebot zur Kinderbeaufsichtigung beantragen.
Während die Eltern einen Integrationskurs besuchen, beaufsichtigen qualifizierte oder noch zu qualifizierende Kindertagespflegepersonen die Kinder. Die Beaufsichtigung soll in räumlicher Nähe zum Integrationskurs stattfinden.
Durch die Beaufsichtigung kommen die Kinder bereits mit der institutionellen Kindertagesbetreuung in Kontakt und können erstes Vertrauen aufbauen. Dies soll einen späteren Übergang in eine Kita oder Kindertagespflegestelle unterstützen und erleichtern. Zudem sollen durch das Bundesprogramm neue Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung gewonnen werden.
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
Servicestelle Integrationskurs mit Kind
Seestraße 67
13347 Berlin
Ansprechperson: Christoph Schwamborn, Dr. Sarah Meier, Anne Schumacher
Standort Berlin-Mitte
Standort Berlin
Telefon: 030 390634730
Fax: 030 39063480
E-Mail: service(at)integrations-kibe.de
Website: https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de/
Verkehrsverbindung
U6 Seestraße; Tram 50, Tram M13 Osram-Höfe
Fahrinfo unter www.vbb.de
Eine Förderung im Bundesprogramm ist mit den folgenden Modellen möglich:
- Modell 1: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson. Die Personalausgaben werden gefördert.
- Modell 2: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte Person, die während des Programmes zur Kindertagespflegeperson qualifiziert wird. Es werden sowohl die Ausgaben für die Kindertagespflegeperson als auch für die Qualifizierung gefördert.
- Modell 3: Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine selbständig tätige und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt. Die Förderung erfolgt pro Kind und Betreuungsstunde.
- Einstiegsmodell: Die Beaufsichtigung erfolgt durch Einstiegskräfte. Die Förderung erfolgt pro Kind und Unterrichtseinheit des Kurses. Dieses Modell soll den Wechsel in Modell 1, 2 oder 3 vorbereiten. Fördergrundsätze aktualisiert: Im Einstiegsmodell werden neben Honorarkräften auch Festanstellungen gefördert.
Um zu entscheiden, welches Modell sich für den Standort eignet, führen die Integrationskursträger eine Bedarfsanalyse durch. Voraussetzungen sind kindgerechte Räume und ein Konzept für die Kinderbeaufsichtigung. Letzteres muss entwickelt und erprobt werden. Weiterhin ist eine Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe notwendig.
Gefördert durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gefördert durch
Bundesministerium des Innern und Heimat

Status: aktuell
Zeitraum
01.01.2022
bis
31.12.2023
Themen
Art des Projektes
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