Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung
Diversionsbüro
Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung
Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung bietet Jugendlichen und Heranwachsenden, die eine Straftat begangen haben, die freiwillige Beratung über Möglichkeiten der Diversion an. Das bedeutet, möglichst schnell nach der polizeilichen Vernehmung gemeinsam mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu überlegen, was sie zur Schadenswiedergutmachung tun wollen, damit das Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt werden kann.
Die Kontaktstellen (Diversionsbüros) der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter befinden sich in den fünf Berliner Polizeidirektionen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diversionsbüros führen erzieherische Maßnahmen entweder selbst durch oder leiten sie ein. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass Straftaten von Jugendlichen häufig entwicklungsbedingt sind oder aus alterstypischen Konfliktsituationen entstehen. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt, auf ein solches Fehlverhalten pädagogisch zu reagieren.
Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG ohne Gerichtsverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme als Reaktion bereits stattgefunden hat, eingeleitet wurde oder der/die Beschuldigte sich um einen Ausgleich bemüht hat.
Diese "Umleitung" oder "Ablenkung" des Verfahrens wird Diversion genannt.
Zu unseren Ansprechpersonen in den Berliner Polizeidirektionen
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Wie funktioniert das Diversionsverfahren? Das Video erklärt es.
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung
Frankfurter Allee 35 – 37, Aufgang C
10247 Berlin
Ansprechperson: Matthias Niestroj
Standort Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Standort Berlin
Telefon: 030 49 300 111
Fax: 030 49 300 112
E-Mail: diversion(at)stiftung-spi.de
- Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden, die eine Straftat begangen haben und Unterstützung bei der Wiedergutmachung ihrer Tat
- Durchführung und/oder Einleitung erzieherischer Maßnahmen mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung nach § 45 II JGG
- (Bei Bedarf) Vermittlung in weitere Einrichtungen der Jugendhilfe, Suchthilfe, Schuldnerberatung, Berufsberatung, etc.
- Beratung von Eltern, deren Kinder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind
- Unterstützung von Jugendlichen und Heranwachsenden beim Erlernen von verantwortlichem Handeln und kommunikativer Kompetenz
- Vermeidung von schädlichen Wirkungen der formellen Reaktionen auf eine Straftat auf die Jugendlichen/Heranwachsenden durch schnelle Reaktion und Verfahrenseinstellung (Diversion)
- (Sekundäre) Spezialprävention weiterer Straftaten
- (Bei Bedarf) Unterstützung der Jugendlichen bei Entwicklungsaufgaben, um psychosozialen Fehlentwicklungen vorzubeugen
- Berücksichtigung der Opferperspektiven und -interessen
- Unterstützung der Beteiligten im Sinne von Restorative Justice (ein Verfahren, das vor allem durch extern moderierte Konfliktlösung und Schadenswiedergutmachung außergerichtlich Gerechtigkeit wiederherstellt)
- Unterstützung und Stärkung der Erziehungskompetenzen von Erziehungsberechtigten
Gefördert durch
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status: aktuell
Zeitraum
Seit
01.01.1999
Art des Projektes
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