Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Inklusive Kinder- und Jugendhilfe

In den vergangenen Jahren wurde oft und intensiv darüber diskutiert, wie Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden können (sogenannte „Inklusive Lösung“). Bisher sind nur Kinder ohne Behinderung und mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Leistungen für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung werden hingegen in der Eingliederungshilfe oder sogenannten „Behindertenhilfe“ geregelt.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden bereits die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. In dieser Legislaturperiode soll laut Koalitionsvertrag die gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.
Die Stiftung SPI unterstützt die Durchführung, Koordinierung und Zusammenführung der Prozesse des BMFSFJ zur Umsetzung der „Inklusiven Lösung“ durch die Einrichtung und Umsetzung einer Geschäftsstelle. Ein zentraler Aufgabenschwerpunkt der Geschäftsstelle Inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist die Durchführung und Begleitung eines Beteiligungsprozesses, dessen Ergebnisse in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe einfließen werden.
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
Geschäftsstelle Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Seestraße 67
13347 Berlin
Ansprechperson: Dr. Sarah Meier, Kathleen Hagen
Standort Berlin-Mitte
Standort Berlin
Telefon: 030 390634 860
Fax: 030 39063480
E-Mail: Kontakt(at)gemeinsam-zum-ziel.org
Website: www.gemeinsam-zum-ziel.org
Öffnungszeiten
Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 - 15:00 Uhr
Do., 14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsverbindung
U6 Seestraße; Tram 50, Tram M13 Osram-Höfe
Fahrinfo unter www.vbb.de
Der Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ hat zum Ziel, Umsetzungsanforderungen, Umsetzungsoptionen und Umsetzungsschritte einer Inklusiven Lösung auszuloten, zu erörtern und zu klären.
Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern und Kommunen, Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten- und Gesundheitshilfe, aus Forschung und Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktiker, die vor Ort in den Kommunen die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe umsetzen werden, nehmen an dem Beteiligungsprozess teil. Dabei werden insbesondere auch Expertinnen und Experten in eigener Sache bzw. deren Stellvertretungen einbezogen, um die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt in die Überlegungen mit einfließen zu lassen.
Zentraler Bestandteil des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ ist die Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“.
Neben der Koordination und Durchführung des Beteiligungsprozesses und der damit verbundenen Beteiligungsformate übernimmt die Geschäftsstelle die Dokumentation des Prozesses sowie die Bündelung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die aus dem Prozess hervorgehen.
Finanziert durch
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Status: aktuell
Zeitraum
01.09.2022
bis
31.12.2025
Themen
Art des Projektes
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