Horthaus "Nordlicht"
Horthaus "Nordlicht"
Das Horthaus "Nordlicht" ist Kooperationspartner der sportorientierten Grundschule am Botanischen Garten für Kinder der Jahrgangsstufen 1 – 6. Sie werden im Zeitraum von 06.30 bis 17.00 Uhr (Früh- und Spätdienst nach Absprache) betreut. Konzeptionell arbeitet das Team nach dem Brandenburgischen Kitagesetz im ganzheitlichen Situationsansatz.
Hort und Schule verbinden die Bildungs-, Freizeit- und Spielangebote beider Einrichtungen. Sie fassen sie zu einem ganzheitlichen, an den Lebenssituationen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder orientierten Ganztagsangebot zusammen.
Hier finden Sie das aktuelle Konzept 2021 des Horthaus Nordlicht zum Download (PDF, 709 KB)
Anfragen zu Praktika bitte an Steven Keppler. Zu erreichen unter folgender E-Mail: praktikum-hort-nordlicht(at)stiftung-spi.de
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
Horthaus "Nordlicht"
Bergstraße 123
15230 Frankfurt (Oder)
Ansprechperson: Uta Huschke, Felix Lingk
Standort Frankfurt (Oder)
Standort Land Brandenburg
Telefon: 0335 6802978
Fax: 0335 2839901
E-Mail: hort-nordlicht(at)stiftung-spi.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten 6:30 – 17:00 Uhr (Früh- und Spätdienst nach Absprache)
Verkehrsverbindung
Bus 981, 985 Nord; Bus 980 Botanischer Garten
Fahrinfo unter www.vbb.de
- Prinzip der Offenen Arbeit
- wir bieten ansprechende Funktionsräume: (Cafeteria, Spieleraum, 2 Bauräume; Legoraum, 2 Kreativräume, Puppenraum, Kletterraum, Bewegungsraum, Tischtennisraum, Hortküche)
- Ferienfahrten und Feriengestaltung
- Projektangebote (1–2 Angebote pro Tag)
- Bewegungsangebote
- Enge Zusammenarbeit mit der Schule
- Hausaufgabenbetreuung
- Abwechslungsreiches Vesperangebot
- Generationsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Seniorenheim "Albert Hirsch"
- einen aktiven Kinderrat sowie Kitaausschuss
- eine Kinderschutzfachkraft in der Einrichtung
- Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit und Ganzheitlichkeit akzeptiert. Bildung, Erziehung und Betreuung haben das Ziel, Kinder zur Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu führen.
- Wir arbeiten stets aktuell an der Gegenwart orientiert und auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern abgestimmt.
- Dabei ist es uns wichtig, klar und transparent zu arbeiten. Die Kinder zum selbständigen Denken und Handeln sowie zum Erfahren ihrer Lern- und Lebenswelt zu befähigt.
- Sie erfahren eine Anleitung zu einer sinnvollen, abwechslungsreichen und kreativen Freizeitgestaltung.
Grundlage der Erziehung, Bildung und Betreuung sind das Kitagesetz des Landes Brandenburg und die Grundsätze der elementaren Bildung (Kindertagesbetreuung in Brandenburg von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Altersgruppen für folgende Bildungsbereiche:
Körper, Bewegung und Gesundheit
- Wir unterbreiten Spielangebote im Freien und in den Funktionssräumen
- Wir achten auf eine gesunde Ernährung
- Wir bieten einen Kochkurs an
Sprache, Kommunikation und Schriftkultur
- Wir führen 1x im Jahr einen Lesewettbewerb durch
- Wir achten im Rahmen der Hausaufgabenzeit auf ein angemessenes Schriftbild
Musik
- Wir singen mit den Kindern und arbeiten mit dem klingenden Schlagwerk
- Wir hören mit den Kindern Musik und bieten Raum für das eigene Erleben von Musik
Darstellen und Gestalten
- Wir bieten Kostüme und regen die Kinder so an, in andere Rollen zu schlüpfen und ihre eigenen kleinen Geschichten spielerisch zu entwickeln
Mathematik und Naturwissenschaft
- Wir bieten die Möglichkeit im Rahmen einer ExperimenteAG Naturereignisse im Kleinen zu erleben
Soziales Leben
- Wir halten alle Kinder an, respektvoll miteinander umzugehen, den anderen zu achten und zu wertschätzen
- Wir halten engen Kontakt zu 2 Seniorenheimen unserer Stadt und besuchen im Rahmen unserer Kooperation mit Kindern des Hortes die Einrichtungen (gemeinsame Aktionen/ Projekte)
Gefördert durch
Stadt Frankfurt (Oder)
Vertragspartner
Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Jugend und Soziales
Kosten: Stadt Frankfurt (Oder)
Auftragsart: Kindertagesbetreuung
Lt. Zweitem Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches-
Kinder- und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz- KitaG)-§3
Kindertagesbetreuung dient der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Integrierte Angebote von Schule und Kindertagesbetreuung verbinden die Bildungs-, Freizeit- und Spielangebote beider Einrichtungen und fassen sie zu einem ganzheitlichen, an den Lebenssituationen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder orientierten Ganztagsangebot zusammen. Spielkreise sind Betreuungsangebote in Verantwortung der Eltern, die durch Fachkräfte unterstützt und zeitweise angeleitet werden.
Grundlagen der Förderung
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches –Kinder- und Jugendhilfe-
Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Richtlinie der Stadt Frankfurt (Oder) zur Finanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft
Status: aktuell
Zeitraum
Seit
01.01.2007
Art des Projektes
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