U16/18 – Die Wahl für Kinder und Jugendliche (Brandenburg)

U16/18 – Die Wahl für Kinder und Jugendliche (Brandenburg)
Die U16-Wahlen hießen früher "U18", als Jugendliche erst ab dem 18. Lebensjahr wählen durften. Dies hat sich inzwischen für einigen Wahlen geändert. Bei Landtagswahlen in Brandenburg und auch bei der Europawahl haben Jugendliche ab 16 Jahren das Recht zu wählen.
U16-Wahlen finden immer neun Tage vor einer offiziellen Wahl statt. U16/U18 unterstützt junge Menschen darin, Politik zu verstehen, Unterschiede in den Partei- und Wahlprogrammen zu erkennen und Versprechen von Politiker:innen zu hinterfragen. Kinder und Jugendliche können ihre eigenen Interessen erkennen und formulieren, selbst Antworten auf politische Fragen finden – und aktiv ihre eigene Lebenswelt mitgestalten.
Wie habt ihr das gemacht?
Zu den Praxisbeispielen im Land Brandenburg auf u18brandenburg.de
Kontakt, Öffnungszeiten und Anfahrt
Stiftung SPI
Landeskoordinierungsstelle/U16-Kontaktbüro Brandenburg
Berliner Str. 54
03046 Cottbus
Ansprechperson: Ilse Wächter
Standort Frankfurt (Oder)
Standort Land Brandenburg
Telefon: 0355/49394860 bzw. 01782881049
Fax: –
E-Mail: u16-brandenburg( at )stiftung-spi.de
Verkehrsverbindung
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Fahrinfo unter www.vbb.de
Weit im Vorfeld einer U16-/U18-Wahl starten Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Gruppen mit der Planung. Sie planen ein Wahllokal und Aktivitäten zur politischen Bildung.
Neun Tage vor einer offiziellen Wahl (immer ein Freitag) sind die U16-/U18-Wahllokale für alle jungen Wähler:innen geöffnet: Mit Wahlurne, Wahlkabine, Stiften und Stimmzetteln - überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind.
Die Wahllokale schließen analog den offiziellen Wahlen um 18 Uhr. Die Auszählung der Stimmzettel erfolgt öffentlich und durch die jungen Menschen selbst. Die Ergebnisse werden direkt an die Wahlzentrale übermittelt und das Endergebnis noch am Wahltag veröffentlicht.
Was bringt U16/U18?
Viel. Einerseits werden Kindern und Jugendlichen die Themen Politik, Wahlen und wählen gehen in einer sehr realistischen Form nahe gebracht. Auf der anderen Seite wollen wir zeigen, dass Kinder und Jugendliche sehr wohl eine Meinung haben, die gehört werden sollte. Und welcher Zeitpunkt ist da besser geeignet als kurz vor den Wahlen wenn Parteien noch mitten im Wahlkampf sind und somit Medien und Öffentlichkeit für die Ergebnisse von U18 besonders sensibilisiert sind?
Wer kann bei der U16-/U18-Wahl wählen gehen?
Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können ihre Stimme abgeben. Dazu suchen sie sich am Wahltag auf dieser Seite ein Wahllokal aus oder gehen zu dem Wahllokal in ihrer Schule, um dort zu wählen.
Gibt es eine Altersbeschränkung nach unten?
Nein. Wir haben bewusst keine Altersbeschränkung festgelegt, weil wir allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Wahl einräumen möchten. Der Anspruch von U16/U18 ist es, ein Projekt der politischen Bildung zu sein - und damit kann man gar nicht früh genug beginnen!
Gefördert durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Status: aktuell
Zeitraum
Seit
30.11.2017
Art des Projektes
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